Sponsoren
Warum Sponsoring betreiben?
Mit Ihrer Hilfe als Sponsor unterstützen Sie das Sport- und Bewegungsangebot an Vereinen, Schulen und Kindereinrichtungen mit einer Auswahl an kostenlosen Sportausrüstungen, die aus den öffentlichen Mitteln z.T. nicht finanzierbar wären.
Darüber hinaus schafft Sponsoring eine noch größere Akzeptanz in Ihrer Umgebung:
![]() | Sponsoring als Öffentlichkeitsarbeit soll aufklären, informieren und motivieren
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![]() | Öffentlichkeitsarbeit schafft Vertrauen, Verständnis und "Goodwill" für das, was man erreichen möchte
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![]() | Öffentlichkeitsarbeit pflegt das Image, steigert den Bekanntheitsgrad,
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![]() | regt Diskussionen an, wirkt positiv auf die öffentliche Meinung, und hilft Vorurteile abzubauen. |
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Welche Möglichkeiten bietet das Sponsoring?
Neben den Veröffentlichungen seitens der geförderten Einrichtung, ergreifen viele Sponsoren die Möglichkeit, ihr Engagement auch selbst nach außen zu tragen:
Lesen Sie hier wie der Sponsor Gothe&Co. aus Mühlheim sein Engagement nach außen trägt.
Lesen Sie hier wie der Sponsor Landtagsabgeordneter Christoph Schulze aus Potsdam sein Engagement nach außen trägt.
Lesen Sie hier wie der Sponsor Mercedes Benz Autohaus Heimgärtner aus Stammheim sein Engagement nach außen trägt.
Lesen in dem PDF wie die Baugesellschaft Gotha ihr Engagement nach außen trägt.
Baugesellschaft_Gotha.pdf |
Der Verein/die Schule ermöglicht ihren Sponsoren je nach Möglichkeit folgende Veröffentlichungen:
Verein:
![]() | Pressemitteilung an die Lokalpresse - in der Regel kostenfrei -
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![]() | Veröffentlichung im Amtsblatt/ Gemeindeblatt
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![]() | Veröffentlichung im Vereinsschaukasten
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![]() | Veröffentlichung in der Vereinszeitung
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![]() | Veröffentlichung bei Rundschreiben
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![]() | Veröffentlichung auf der Homepage
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![]() | Veröffentlichung bei Wettkämpfen (evt. Durchsagen) |
Schule:
![]() | Pressemitteilung an die Lokalpresse - in der Regel kostenfrei -
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![]() | Veröffentlichung im Amtsblatt/ Gemeindeblatt
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![]() | Veröffentlichung am Schwarzen Brett
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![]() | Veröffentlichung in der Schülerzeitung
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![]() | Veröffentlichung im Elternbrief
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![]() | Veröffentlichung auf der Homepage
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![]() | Veröffentlichung bei Feierlichkeiten (evt. Durchsagen) |
Rechtliche Hinweise:
In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9.7.1997 wurden mehrere Grundsätze zur steuerlichen Behandlung des Sponsoring festgelegt. Sponsoring wird dabei als die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen Bereichen verstanden, womit regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Auf Seiten des Sponsors sind damit die Aufwendungen Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Abs. 4 EStG.
Als Betriebsausgaben können Aufwendungen gelten, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile hat, die insbesondere in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können. Beispiele hierfür sind Erwähnung des Sponsors auf Veranstaltungshinweisen, Plakaten, etc. Es ist nicht notwendig, dass sich Leistung und Gegenleistung gleichwertig gegenüber stehen.
Auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist Sponsoring für Rechtsanwälte und damit auch für Steuerberater und Ärzte erlaubt.



